Brautpaar geht im warmen Abendlicht an einer historischen Fassade entlang, die Braut im Kleid mit Beinschlitz

Recht & Versicherung zur Hochzeit

Heiraten in Österreich oder in Bayern: Standesamt, Ehefähigkeitszeugnis, Namensrecht, freie Trauung und Hochzeitsversicherung – kurz erklärt, mit Links zu den zuständigen Stellen.

Zwischen Innviertel und Niederbayern ist die Grenze nie weit – und damit die Frage, wo und wie ihr heiraten könnt. Hier steht, was in Österreich und in Bayern gilt (Stand: Oktober 2026), und ob sich eine Hochzeitsversicherung lohnt – jeweils mit Link zur zuständigen Stelle. Verbindlich ist die Auskunft eures Standesamts: Im Zweifel einfach dort anrufen und nachfragen.


Heiraten in Österreich und Bayern: Das gilt in beiden Ländern

  • Mindestalter: Heiraten darf, wer volljährig ist, also ab 18 – in beiden Ländern ohne Ausnahme.
  • Trauzeugen: Sie sind freiwillig, ihr könnt keinen, einen oder zwei haben. Wer bezeugt, muss volljährig sein.
  • Sechs Monate: Nach der Prüfung der Ehevoraussetzungen bleiben sechs Monate für die Trauung – in Österreich ab der Feststellung der Ehefähigkeit, in Deutschland ab der Mitteilung des Standesamts.
  • Persönlich: Zur Anmeldung kommt ihr beide selbst.

Heiraten in Österreich als Deutsche

Als Deutsche oder Deutscher in Österreich zu heiraten ist gut machbar: Du brauchst dafür ein Ehefähigkeitszeugnis von einem deutschen Standesamt, in der Regel von dem an deinem Wohnsitz (Details). Wohnst du in Passau und möchtest in Schärding heiraten, ist das genau dein Weg. Das österreichische Standesamt kann das Zeugnis auf deinen Antrag auch direkt beim deutschen Standesamt anfordern.

Anmelden und heiraten könnt ihr bei jeder österreichischen Personenstandsbehörde; wohnen müsst ihr dort nicht. Das Bürgerservice oesterreich.gv.at empfiehlt, euch etwa ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin anzumelden. Die Niederschrift, in der dort die Ehefähigkeit festgestellt wird, heißt in Österreich bis heute auch „Aufgebot“.

Gelbe Fassade des Rathauses am Unteren Stadtplatz in Schärding unter blauem Himmel
Rathaus Schärding · Foto: Thomas Ledl · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Warst du schon einmal verheiratet, frag früh nach, welche Nachweise nötig sind: Scheidungsurteile aus EU-Staaten (außer Dänemark) brauchen nach der Brüssel-IIb-Verordnung keine gerichtliche Anerkennung, solche aus anderen Ländern schon. Was du nach der Trauung in Österreich in Deutschland erledigen solltest, erklärt zum Beispiel die Stadt Passau auf ihrer Seite Anerkennung ausländischer Eheschließungen.

Amtliche Stellen:


Standesamt in Bayern: anmelden und heiraten

Ihr meldet euch bei dem Standesamt an, in dessen Bezirk einer von euch wohnt oder sich gewöhnlich aufhält; bei zwei Wohnsitzen habt ihr die Wahl. Wohnt keiner von euch in Deutschland, ist das Standesamt am Ort der Trauung zuständig. Heiraten könnt ihr dann bei jedem deutschen Standesamt.

Manche Urkunden, etwa die Geburtsurkunde, kann das Standesamt teils selbst beschaffen. Was eine standesamtliche Hochzeit kostet, hängt von Ort und Fall ab; die aktuellen Gebühren für Anmeldung und Trauung nennt dir das Standesamt. Wohnst du in Oberösterreich und möchtest in Bayern heiraten, etwa in Passau? Dann brauchst du in der Regel ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis (mehr zum Ehefähigkeitszeugnis für Österreicherinnen).

Amtliche Stellen:

Braut in einem schlichten Zweiteiler aus Spitzentop und fließendem Rock

Du suchst noch das Kleid fürs Standesamt? Sag uns im Beratungstermin, dass es ein Standesamt-Termin ist – wir schauen gemeinsam, was zu Anlass und Ort passt. Zum Stöbern gibt es unsere Brautkleid-Kollektion; Stola, Bolero oder Jäckchen probierst du gleich dazu.


Ehefähigkeitszeugnis: wer es braucht und wo du es bekommst

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach dem Recht deines Heimatlandes keine Ehehindernisse bestehen – etwa eine bestehende Ehe oder zu nahe Verwandtschaft. In der Regel brauchst du es, wenn du nicht in deinem Heimatland heiratest.

Als Deutsche: vom deutschen Standesamt

Ausgestellt wird es vom Standesamt an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Wohnst du nicht mehr in Deutschland, ist das Standesamt deines letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Das Zeugnis gilt sechs Monate.

Als Österreicherin: von der österreichischen Behörde

In Österreich bescheinigt das Standesamt, dass keine Ehehindernisse bestehen. Den Antrag stellst du persönlich, frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin, und das Zeugnis gilt höchstens sechs Monate.

Amtliche Stellen:


Namensrecht und Namensänderung: welchen Namen ihr nach der Hochzeit tragt

Beim Namensrecht habt ihr in Österreich und Deutschland ähnliche Möglichkeiten:

  • Gemeinsamer Ehename: der Name von einem von euch, zum Beispiel „Müller“ für beide.
  • Doppelname aus beiden Namen: höchstens zwei Teile, etwa „Müller-Schmidt“; in Österreich mit Bindestrich, in Deutschland seit 1. Mai 2025 mit oder ohne.
  • Begleitname: Wird dein Name nicht zum Ehenamen, kannst du ihn dem Ehenamen voranstellen oder anfügen – außer der Ehename ist schon ein Doppelname. In Österreich gilt das ähnlich.
  • Keine Wahl: Dann behält jede und jeder den bisherigen Namen.

Den Ehenamen könnt ihr in Deutschland auch später noch bestimmen; die Erklärung muss dann öffentlich beglaubigt werden, die Kosten nennt dir das Standesamt. Wie das in Österreich geht, sagt dir das Standesamt. Ändert sich dein Name, brauchst du neue Ausweise – wer kurz nach der Hochzeit verreist, kümmert sich rechtzeitig um den Reisepass.

Seit Mai 2025: Wohnsitz im anderen Land

Seit 1. Mai 2025 gilt: Wohnst du als Deutsche zum Beispiel in Österreich, richtet sich dein Name nach österreichischem Recht; vor einem deutschen Standesamt kannst du deutsches Recht wählen.

Wohnt ihr in verschiedenen Ländern oder habt verschiedene Staatsangehörigkeiten, klärt vorab mit dem Standesamt oder der Deutschen Botschaft Wien, nach welchem Recht euer Name geführt wird.

Amtliche Stellen:


Güterstand: welches Recht für euch gilt

In Österreich gilt ohne Vertrag Gütertrennung. Bei einer Scheidung wird trotzdem aufgeteilt, was ihr gemeinsam genutzt und gemeinsam gespart habt – Geschenke und Erbschaften nicht. In Deutschland gilt die Zugewinngemeinschaft.

Bei Paaren über der Grenze entscheidet das Land, in dem ihr nach der Heirat zuerst gemeinsam lebt – oder eine Rechtswahl; die Form klärt der Notar. Wer etwas anderes vereinbaren möchte, braucht einen Ehevertrag: in Deutschland notariell beurkundet, in Österreich je nach Inhalt als Notariatsakt oder schriftlich. Klären lässt sich beides beim Notar.

Amtliche Stellen:


Freie Trauung in Österreich: rechtsgültig?

Nein: Eine freie Trauung ist in Österreich nicht rechtsgültig, und in Deutschland ebenso wenig. Verheiratet seid ihr in beiden Ländern nur durch die standesamtliche Trauung; kirchliche und freie Zeremonien haben vor den Behörden keine Rechtswirkung. Eine freie Trauung feiert ihr also zusätzlich zum Standesamt. Welche Bräuche zur Feier gehören, steht in Hochzeitsbräuche in Bayern & Oberösterreich.

Ihr möchtet euch draußen oder in eurer Location standesamtlich trauen lassen? In Österreich ist das ausnahmsweise möglich: Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen, und das Standesamt entscheidet. Ob es bei euch geht und was es kostet, fragt ihr dort.

Draußen oder im Garten? Sag uns das im Termin: Länge, Stoff und Schleppe sind für Wiese und Kies eine andere Frage als für den Saal.

Braut in einem schwingenden Kleid in einem sonnigen Garten mit Palmen und Agaven

Amtliche Stellen:


Hochzeitsversicherung in Österreich: sinnvoll oder nicht?

Eine Hochzeitsversicherung ist keine Pflicht, und ob sie sich lohnt, hängt von deiner Feier ab: „Je teurer die Feier, desto eher ist ein Versicherungsschutz sinnvoll“, so die Verbraucherzentrale NRW. Feierst du in Österreich, prüfe zuerst, ob das Land im Tarif eingeschlossen ist. Im Kern ist sie eine Stornoversicherung für die Feier: Sie übernimmt Storno- und Umbuchungskosten, wenn bestimmte Ereignisse die Hochzeit verhindern oder verschieben. Ein guter erster Schritt: Schau dir die Stornobedingungen deiner Location und Dienstleister an. Was würde dich eine Absage heute kosten?

Was eine Hochzeitsversicherung typischerweise abdeckt

  • Krankheit, Unfall, Tod: schwere, unerwartete Erkrankung, Unfall oder Tod – je nach Tarif von Brautpaar, Trauzeugen und nahen Angehörigen.
  • Jobverlust: Viele Versicherungen zahlen bei unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Schwangerschaft: in manchen Tarifen versichert, in anderen ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Location fällt aus: etwa durch Brand oder Unwetter, je nach Tarif.
  • Veranstalter oder Dienstleister: je nach Tarif die Insolvenz des Veranstalters, bei manchen auch der Ausfall von Fotograf, DJ oder Caterer.

Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und bei einer Verschiebung die Mehrkosten der Umbuchung, je nach Tarif auch Reise- und Übernachtungskosten der Gäste. Eigenleistungen, etwa selbst besorgte Deko, meist nicht.

Was nicht versichert ist

  • Trennung oder „kalte Füße“. Nur die Eheverweigerung beim Standesamt ist in manchen Tarifen eingeschlossen.
  • Regen, Kälte und schlechtes Wetter: ohne Zusatz nicht versichert.
  • Erkrankungen, die beim Abschluss schon bekannt waren.

Worauf du in den Bedingungen achtest

Die Tarife unterscheiden sich stark. Lies vor dem Abschluss die Bedingungen und vergleich mehrere Angebote, vor allem bei diesen Punkten:

  • Geltungsbereich: Manche Tarife gelten nur für Feiern in Deutschland, andere in der ganzen EU. Feierst du in Österreich, muss das Land eingeschlossen sein.
  • Wartezeit: Manche Tarife verlangen eine Wartezeit zwischen Abschluss und Feier, teils mehrere Monate. Kurz vor der Hochzeit abzuschließen, geht dann nicht mehr.
  • Pandemie, Corona und behördliche Maßnahmen: Ob eine Absage etwa wegen Corona oder einer behördlichen Schließung gedeckt ist, steht in den Bedingungen.
  • Brautkleid und Ringe: Ob sie mitversichert sind und was genau gilt, steht je nach Tarif in den Bedingungen.
  • Kosten: Was eine Hochzeitsversicherung kostet, hängt von Tarif und Versicherungssumme ab.

Hast du dein Kleid schon bei uns bestellt und das Hochzeitsdatum ändert sich, sag uns früh Bescheid – wir besprechen mit dir, was das für dein Kleid heißt.

Unabhängige Informationen zu Leistungen und Ausschlüssen gibt die Verbraucherzentrale NRW (Deutschland): Versicherungen für die Hochzeit.

Gesetzestexte: § 39 Personenstandsgesetz · § 1355 BGB · § 1310 BGB

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Zu Steuern, Sozialversicherung und Erbrecht beraten dich Finanzamt und Steuerberatung. Verbindlich sind die Auskunft deines Standesamts und die Bedingungen deines Tarifs. Stand: Oktober 2026


Und dein Kleid?

Wenn die Formalitäten geklärt sind, kommt der schönere Teil: Erzähl uns im Beratungstermin bei White Lady in St. Florian am Inn bei Schärding, wie und wo ihr heiratet – wir zeigen dir Kleider, die dazu passen. Eine Beraterin nimmt sich dafür etwa zwei Stunden Zeit, nur für dich und deine Begleitung.

Salon von White Lady mit Kleiderstangen voller Brautkleider, blauem Sofa und Holzboden

Der Beratungstermin ist kostenlos & unverbindlich.

Noch am Anfang? Im Brautkleid-Guide steht, wie du dein Kleid findest. · Zum Hochzeitsratgeber