Eheschließung – Recht in Österreich & Bayern
Standesamt ist Pflicht. Kirche ist optional. Hier die wichtigsten Unterschiede & To-dos für die Grenzregion Passau/Linz.
⚖️ Keine Rechtsberatung – nur Orientierungshilfe!
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Anmeldung/„Aufgebot“
Gültig 6 Monate (AT/DE).
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Mindestalter
DE 18; AT 18 (Ausnahme 16–17 nur mit Gericht).
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Güterstand
AT Gütertrennung; DE Zugewinngemeinschaft.
Okay, let’s talk Recht. Klingt unsexy, ist aber wichtig – vor allem, wenn du in der Grenzregion wohnst und vielleicht überlegst, auf der anderen Seite zu heiraten. Für Paare aus Passau, die in Schärding heiraten wollen (oder umgekehrt), und sich fragen: „Was muss ich beachten?“
Die gute Nachricht: Es ist machbar. Die Standesämter in Passau, Linz, Schärding und Umgebung sind es gewohnt, mit grenzüberschreitenden Hochzeiten umzugehen. Du musst nur ein paar Dinge wissen – und genau die haben wir hier für dich zusammengefasst.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber basiert auf offiziellen Quellen. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch dein Standesamt, einen Notar oder Anwalt. Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfe wichtige Details immer direkt bei der zuständigen Behörde.
1) Grundlagen & Zuständigkeiten
Rechtsgültig wird die Ehe nur durch die standesamtliche Trauung. Punkt. Eine religiöse oder freie Trauung ist schön, aber rechtlich ohne Wirkung – egal wie emotional die Zeremonie war.
Wo du heiraten kannst? Im Prinzip überall – in beiden Ländern. Seit 2014 (Österreich) bzw. schon länger (Deutschland) kannst du an jedem Standesamt heiraten, nicht nur am Wohnort. Die Anmeldung muss aber am Standesamt deines Wohnsitzes erfolgen. Diese Anmeldebestätigung ist dann 6 Monate gültig.
💡 Beispiel aus der Praxis:
Du wohnst in Passau, willst aber im Schlossgarten Schärding in Oberösterreich heiraten? Kein Problem. Du meldest die Eheschließung beim Standesamt Passau an, bekommst die Bestätigung, und fährst dann nach Schärding. Die österreichischen Standesbeamten kommen oft mobil zur Location – aber das organisiert das Standesamt vor Ort (außertourliche Orte nur, wenn das Standesamt dies anbietet; ggf. Zusatzgebühren).
2) Voraussetzungen der Eheschließung
Was musst du mitbringen? Im Wesentlichen das hier:
- Ehefähigkeit: Volljährig sein (DE 18; AT 18).
- Keine Ehehindernisse: Keine bestehende Ehe/Partnerschaft; keine zu nahe Verwandtschaft.
- Dokumente: Ausweise (Reisepass oder Personalausweis), Geburtsurkunden, Meldebestätigung. Bei Vorehegeschiedenen: Scheidungsurteil (bei ausländischen Urteilen ggf. mit Apostille & beglaubigter Übersetzung).
- International: Bei ausländischen Partnern braucht’s oft ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland oder eine Befreiung vom Oberlandesgericht (DE). Dolmetscher nötig, wenn Deutsch nicht fließend gesprochen wird.
⏰ Timing-Tipp
Beginne etwa 3-4 Monate vor dem Wunschtermin mit der Anmeldung. Nicht früher (sonst verfallen Dokumente), nicht später (sonst wird’s stressig). Bei Auslandsbezug etwas früher starten (Anerkennungen dauern). Viele Unterlagen sind nur 6 Monate gültig. Das Standesamt sagt dir genau, was du brauchst – einfach anrufen!
3) Namensrecht & Güterstand
Namensrecht
Du kannst wählen: Gemeinsamer Ehename (z.B. beide heißen „Müller“), getrennte Namen (jeder behält seinen), oder Doppelnamen (z.B. „Müller-Schmidt“). In Deutschland kann auch nur ein Partner einen Doppelnamen führen (sogenannter „Begleitname“).
Wichtig: Du musst dich nicht sofort entscheiden. Die Namensänderung kannst du auch nachträglich vornehmen – kostet dann eine kleine Gebühr (~30 €), ist aber machbar.
Güterstand: Der große Unterschied!
Hier trennen sich die Wege zwischen Österreich und Bayern/Deutschland:
| Land | Güterstand (gesetzlich) | Was heißt das? |
|---|---|---|
| 🇦🇹 Österreich | Gütertrennung | Jeder behält sein Vermögen. Bei Scheidung wird nur gemeinsam Erworbenes (Haushalt, Ersparnisse) aufgeteilt. |
| 🇩🇪 Deutschland | Zugewinngemeinschaft | Getrennte Vermögen während der Ehe, aber bei Scheidung/Tod wird der Zugewinn (das, was während der Ehe erwirtschaftet wurde) ausgeglichen. |
Beide Systeme können per Ehevertrag angepasst werden (Notariatsakt erforderlich). Das macht z.B. Sinn bei:
- Großen Vermögensunterschieden
- Selbstständigkeit oder Unternehmen
- Immobilienbesitz vor der Ehe
- Wenn ein Partner deutlich mehr verdient
Kleiner Reality-Check: Viele Paare verzichten auf einen Ehevertrag – und das ist okay. Aber wenn du ein Haus mit in die Ehe bringst oder ein Unternehmen hast, solltest du zumindest mal mit einem Notar sprechen. Das ist keine Frage von Misstrauen, sondern von Weitsicht.
4) Steuern, Sozialversicherung, Erbrecht
Steuern
- Österreich: Keine Zusammenveranlagung. Jeder wird einzeln besteuert. Es gibt aber Absetzmöglichkeiten bei Kindern (Alleinverdienerabsetzbetrag).
- Deutschland (Bayern): Wahl zwischen Einzel- oder Zusammenveranlagung. Das Ehegattensplitting kann bei unterschiedlichem Einkommen zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Tipp: Nach der Hochzeit beim Finanzamt die Steuerklasse ändern (III/V oder IV/IV)!
💡 Praxis-Tipp: In Deutschland lohnt es sich, bis spätestens November zu heiraten – dann gilt das Splitting rückwirkend für das ganze Jahr (beim Finanzamt/Steuerberatung prüfen). In Österreich spielt das Timing steuerlich keine Rolle.
Sozialversicherung
Nicht erwerbstätige Ehepartner können unter bestimmten Bedingungen kostenlos mitversichert werden (Familienversicherung in DE, Mitversicherung in AT). Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Erbrecht
Ehepartner sind gesetzliche Erben. Die genauen Quoten unterscheiden sich zwischen AT und DE, aber grundsätzlich gilt: Neben Kindern erbt der Ehegatte einen Teil (AT: 1/3, DE: 1/4 plus Zugewinnausgleich). Ein Testament kann die Aufteilung ändern, aber es gibt Pflichtteilsrechte.
📋 Checklisten nach Situation
✅ Standard (AT/DE)
- Ausweise (Reisepass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunden (internationale Version)
- Meldebestätigung/Anmeldung (nicht älter als 3-6 Monate)
- Termin beim Standesamt fixieren
- Namensrecht klären (gemeinsamer Name?)
- Ggf. Trauzeugen benennen (optional!)
🌍 Ausland/Mehrsprachig
- Ehefähigkeitszeugnis aus Heimatland (bei Ausländern)
- OLG-Befreiung (DE, wenn Ehefähigkeitszeugnis nicht möglich)
- Beglaubigte Übersetzung aller Dokumente
- Apostille (Haager Übereinkunft) für ausländische Urkunden
- Dolmetscher organisieren (bei Standesamt anmelden!)
- Vorehegeschieden? Scheidungsurteil + Anerkennung
💼 Name & Vertrag
- Ehenamen/Doppelnamen festlegen (oder getrennt)
- Namensänderung: neue Ausweise beantragen
- Versicherungen/Banken informieren
- Optional: Ehevertrag (Notar!) bei großen Vermögensunterschieden
- Güterstand klären (AT: Trennung; DE: Zugewinn)
- Ggf. Testament aktualisieren
⚠️ Die 5 häufigsten Fehler (und wie du sie vermeidest)
- Dokumente zu spät besorgen: Geburtsurkunden, Meldebestätigungen etc. können Wochen dauern – gerade bei ausländischen Behörden. Tipp: Mind. 4-6 Monate vor Hochzeit starten!
- Gültigkeit übersehen: Viele Dokumente sind nur 6 Monate gültig. Nicht zu früh holen! Das Standesamt sagt dir genau, wann du was brauchst.
- Namensänderung vergessen: Wenn du den Namen änderst, brauchst du neue Ausweise. Das dauert. Also: Nicht in die Flitterwochen fliegen, wenn der Pass noch auf den alten Namen lautet!
- Steuerklasse nicht gewechselt (DE): Die wechselt nicht automatisch! Nach der Hochzeit beim Finanzamt melden. Sonst verschenkst du Geld.
- Ehevertrag aufgeschoben: Wenn du ein Haus, ein Unternehmen oder große Vermögensunterschiede hast: Sprich vor der Hochzeit mit einem Notar. Nachträglich ist’s komplizierter und teurer.
❓ Häufig gestellte Fragen
Kann ich in Österreich heiraten, wenn ich in Bayern wohne (oder umgekehrt)?
Ja, absolut! Du meldest die Eheschließung beim Standesamt deines Wohnsitzes an (z.B. Passau), bekommst die Bestätigung, und kannst dann überall heiraten – auch in Österreich. Die Anmeldebestätigung gilt 6 Monate.
Brauche ich Trauzeugen?
Nein, in beiden Ländern sind Trauzeugen optional. Du kannst 0, 1 oder 2 haben – ganz wie du willst. Traditionell sind es 2, aber das ist keine Pflicht. Details beim Standesamt.
Was passiert, wenn wir den Namen nicht sofort ändern?
Gar nichts. Ihr behaltet eure Namen. Ihr könnt die Namensänderung auch nachträglich vornehmen – kostet dann eine kleine Gebühr (Höhe je Behörde), ist aber jederzeit machbar.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Das kommt drauf an. Bei großen Vermögensunterschieden, Selbstständigkeit, Immobilien oder Unternehmen ist ein Ehevertrag sinnvoll. Viele Paare verzichten bewusst darauf – und das ist okay. Aber: Zumindest mal mit einem Notar sprechen schadet nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Österreich und Bayern bei Steuern?
In Deutschland (Bayern) könnt ihr als Ehepaar zusammen veranlagt werden (Ehegattensplitting) – das spart bei unterschiedlichem Einkommen oft viel Geld. In Österreich gibt’s das nicht, jeder wird einzeln besteuert. Tipp: In DE bis November heiraten, dann gilt Splitting für das ganze Jahr.
Hinweis/Disclaimer
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Anforderungen, Gebühren und Zuständigkeiten können je nach Standesamt/Land abweichen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen (AT: ABGB/EheG; DE: BGB/PStG/EGBGB) und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Angaben ohne Gewähr, Stand: 03.11.2025
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